§1. Allgemeines
(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich.
Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung unsererseits.
(2) Der Vertragstext wird gespeichert. Sie können die allgemeinen Vertragsbedingungen jederzeit auf dieser Seite einsehen.
§2. Lieferung / Versand
(1) Die Annahme Ihrer Bestellung erfolgt durch Versenden der Ware. Die Lieferung erfolgt innerhalb Deutschlands; nach vorheriger Absprache auch innerhalb Europas. (Ausschließlich gegen Vorkasse)
(2) Geliefert wird durch einen geeigneten, von Folien-Box gewählten, Versanddienstleister. Vom Käufer ist eine Portopauschale zu tragen, welche vom Bestellwert und von dem Ort, an den geliefert werden soll, abhängig sein kann.
§3. Preise
(1) Berechnet werden die am Bestelltag gültigen Netto-Preise. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Folien-Box ist kein Baudienstleister.
(3) Ein erstelltes Angebot behält Gültigkeit für 4 Wochen.
§4. Beauftragung / Bezahlung
(1) Die Beauftragung ist wirksam, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegt. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde die Richtigkeit und Vollständigkeit des bereitgestellten oder von
uns erarbeiteten Layoutes; für eventuelle Fehler oder Abweichungen kann später keine Garantie übernommen werden. Bei sehr großem Auftragsumfang muss eine Anzahlung von 50% geleistet werden. Die
Begleichung per Paypal entspricht ebenso einer Beauftragung.
(2) Die Bezahlung erfolgt bei Neukunden per Vorkasse, Bar, Paypal; ab dem 3. Auftrag auf Rechnung.
(3) Der Kaufpreis ist sofort ohne Abzug fällig, sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden.
(4) Bei nicht Erreichen des Zahlungszieles verfallen Rabatte und Skonto.
(5) Die Ware bleibt bis zur Bezahlung das Eigentum der Folien-Box.
(6) Der Kunde kommt ohne weitere Erklärung 12 Tage nach Lieferung der Ware in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Die Verzugsfolgen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen zzgl 40€ Verzugspauschale.
(7) Soweit die vom Kunden gewählte Zahlungsweise trotz vertragsgemäßer Durchführung seitens Folien-Box nicht durchführbar ist, insbesondere weil eine Abbuchung vom Konto des Kunden mangels Deckung oder Angabe falscher Daten nicht möglich ist, hat der Kunde Folien-Box oder dem von ihm mit der Abwicklung beauftragten Dritten die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu ersetzen.
(8) Folien-Box ist berechtigt, sich bei der Abwicklung der Zahlung der Dienste vertrauenswürdiger Dritter zu bedienen.
(a) Bei Zahlungsverzug des Kunden darf Folien-Box seine Forderungen an ein Inkassobüro abtreten und die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten an diesen Dritten übertragen.
(b) Im Falle der Einschaltung Dritter in die Zahlungsabwicklung, gilt die Zahlung im Verhältnis zu Folien-Box erst dann als geleistet, wenn der Betrag vertragsgemäß dem Dritten zur Verfügung gestellt wurde, so dass der Dritte uneingeschränkt darüber verfügen kann.
§5. Widerrufsrecht
(1) Bei Stornierung eines bereits erteilten Auftrages erheben wir eine Gebühr von 25%
(2) Der Kunde hat das Recht, seine Bestellung ohne Angabe von Gründen schriftlich per Brief, Fax oder E-Mail oder durch Rücksendung der Waren innerhalb von 1 Monat zu widerrufen. Die Frist beginnt mit Empfang der Waren, jedoch nicht vor Erhalt einer schriftlichen Belehrung über das Widerrufsrecht. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist zu richten an die unten genannte Adresse per Post, E-Mail oder Fax.
(3) Nach §312d BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind. Das gilt insbesondere für Produkte, die mit den Designs (Texte oder Motive) des Kunden bedruckt werden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.
(4) Unfrankierte Rücksendungen werden von Folien-Box nur auf ausdrückliche Absprache mit einem Servicemitarbeiter angenommen. Bei Rücksendungen ab einem Warenwert von 40 € erstattet Folien-Box die Portokosten im Nachhinein zurück.
(5) Auch die Folien-Box kann vom Auftrag zurücktreten, wenn sich bei Produktion und/oder Montage herausstellt, wenn zB Angaben von Seiten des Auftraggebers nicht vollständig und/oder nicht korrekt übermittelt wurden und sich daraus unvorhersehbare Kosten und/oder Probleme ergeben.(zB Folien zu klein, Material ungeeignet für Untergrund, Montagehöhe zu hoch für angeforderte Leiter, fehlende Genehmigungen für Umgestaltungen etc)
Entstandene Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
§6. Gewährleistung/Beanstandung
(1) Offensichtliche, insbesondere sichtbare Mängel an der gelieferten Ware (Produkt- und Druckmängel) einschließlich Transportschäden können unter genauer Beschreibung per Post, Fax oder E-Mail
reklamiert werden.
(2) (A) Allgemeine Mängelhaftung
(a) Bilder, Poster und Folien werden anhand von Kundenvorlagen verarbeitet. Die Qualität der Vorlagen (Auflösung, Größe…) ist ausschlaggebend für das Ergebnis. Das Produkt gilt als mangelhaft, wenn es nicht dem technischen Standard digitalen Druckes entsprechen. Bei unerheblichen Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche des Kunden.
(b) Als Mängel gelten nur technische Fehler, die nach dem aktuellen Stand der Technik vermeidbar gewesen wären, nicht jedoch geschmackliche Gesichtspunkte. Farbliche Differenzen, Bildbeschnitt oder Farbverschiebungen zwischen den Bildern und Postern und den Originaldaten sind keine Mängel. Eine Qualitätseinbuße durch eine mangelhafte Qualität (zum Beispiel Auflösung oder Farbzusammensetzung) der Originalbilddaten stellt ebenfalls keinen Mangel dar. Bei umfangreichen und/oder schwierigen Projekten empfehlen wir vorab unbedingt einen (kostenpflichtigen) Probedruck. Doch selbst dann kann keine Fabverbindlichkeit zu 100% gewährleistet werden.
(c) In Glasdekor-, Sonnen- oder Splitterschutzfolien, die vor Ort beim Kunden montiert werden, können u.U. Staubeinschlüsse entstehen, da eine komplett staubfreie Umgebung nicht gewährleistet werden kann. Dies stellt trotz allergrößter Sorgfalt somit kein Mangel dar.
(d) Farben erscheinen am Bildschirm aus physikalischen Zusammenhängen stets mit leichter Abweichung im Vergleich zum Druckergebnis. Außerdem bietet der aktuelle Folien-Markt nur eine begrenzte Auswahlmöglichkeit an Farben, so dass manchmal leider nicht der exakte Farbton verfügbar ist.
(e) Bei fertig bereitgestellten Layouts kann keine Gewähr übernommen werden, dass die Folien nach der Produktion perfekt passen.
(3) Flockdrucke und Flexdrucke auf Textilien sind mit bis zu 40°C waschbar. Links waschen und links auf niedrigster Stufe bügeln.
(4) Nachbesserungen können erst nach Bezahlung der Rechnung geleistet werden.
(5) Wir wählen die Folien entsprechend dem Untergrund aus. Dennoch können wir nicht garantieren, dass sich bei der Demontage zB Farbreste mit ablösen. Dies gilt besonders bei Aufträgen, bei denen wir nicht ausreichend Info vom Kunde bekommen haben (zB Bestellung per Mail und Versand für Selbstmontage)
(B) Mängelhaftung bei Fahrzeugbeklebungen
(1) Folien-Box gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel müssen diese innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns
gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel. Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
(2) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Für Mängel und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, sowie für Lackschäden, die durch
verklebte Folien verursacht werden, übernimmt Folien-Box keine Haftung. In Einzelfällen können eventl. Lackveränderungen auftreten. Für Lackveränderungen (z.B. durch Alterungsdifferenzen,
Grundierungsschwächen, Pigmentwanderungen) haftet Folien-Box nicht. Die Verklebung der Folien erfolgt generell auf eigenes Risiko. Wir weisen darauf hin, dass es bei der Verwendung von Klebefolien
auf lackierten Flächen in Einzelfällen zu Veränderungen in Form von Aufquellungen, Pigmentwanderungen oder Geisterbildern kommen kann.
Bei den neuen Generationen von Lacken, die von der Fahrzeugindustrie eingesetzt werden, handelt es sich meist um wasserbasierende Lacke. Modifikationen oder Umstellungen können kurzfristig geschehen
und werden nicht veröffentlicht. Von daher ist es für die Hersteller der Klebefolien nicht möglich, sämtliche Lacke auf ihre Verträglichkeit hin zu überprüfen. Vor allem, da ein Lack nicht
grundsätzlich ungeeignet sein muss, sondern nur einzelne Fahrzeuge einer Serie negative Erscheinungen aufweisen können.
Da jedoch bekannt ist, dass vereinzelt Wechselwirkungen auftreten können, auf die sowohl die Folienhersteller als auch wir keinen Einfluss nehmen können, haben wir uns für den o.g. Hinweis
entschieden. Somit können wir keine allgemeine Garantie für die Verklebung auf Fahrzeugen aussprechen und hierfür auch keine Haftung übernehmen. Bei der Fülle der Verklebeuntergründe muss der
Verarbeiter die Eignung des Untergrundes selber feststellen.
Wir können Ihnen jedoch versichern, dass die gelieferten Folien stets innerhalb der vom Hersteller festgelegten Spezifikationen als schadenfrei anzusehen sind.
Ein Schaden am Fahrzeug, der sich durch Aufquellen der oberen Klarlackschicht oder durch schemenhafte Geisterbilder des entfernten Schriftzuges äußern kann, ist deshalb auf den Lack zurückzuführen,
der sich im Einzelfall nicht mehr in gleicherweise für eine Beklebung eignet, wie dies früher grundsätzlich der Fall war. Neuartige Nano-Lacke sind zZt noch nicht mit unseren Folien kompatibel.
(3) Werden vom Käufer oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so bestehen für diese und den daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche.
(4) Mängelansprüche bestehen auch nicht, wenn der Käufer dem Verkäufer relevante Informationen bezüglich der Oberflächenbeschaffenheit vorenthalten hat (z.B. Frische Lackierung, Politur, Nieten…)
(5) Ansprüche des Käufers wegen der zum Zeitpunkt der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als der Sitz des Verkäufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
Die von uns verwendeten Folien sind hochwertige Spezialfolien und mit herkömmlichen Baumarkt-Selbstklebefolien in keinster Weise zu vergleichen. Wir gewähren eine Garantie zwischen 2 – 5 Jahre, Einzelheiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Produktdokumentation. Objektbezogene Änderungen der Gewährleistungszeit behalten wir uns vor. Der zu beklebende Untergrund muss gereinigt, fettfrei und bei Lackschäden, gespachtelte Teile, Nach- und Neulackierung mindestens drei Wochen getrocknet bzw. völlig ausgehärtet sein. Verzögert sich die Fahrzeugbeklebung durch erheblich aufwendigere Putzarbeiten, ist eine Nachfakturierung bis zu 15% möglich.
Der Einschluss kleiner Staubpartikel, Wasserfelder oder auch kleinster Lufteinschlüsse ist bei der Folienbeschichtung nicht immer ganz auszuschließen. Diese beeinträchtigen in keiner Weise die
Wirkung der Folien, haben keinen Einfluss auf die Lebensdauer und berechtigen nicht zur Reklamation. Je nach Temperatur und umgebender Luftfeuchtigkeit trocknen diese Erscheinungen und verschwinden
nach ein bis vier Wochen. Hieraus können daher keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Bei Glasscheiben ist zu beachten, dass die Benutzung erst nach vollständiger Austrocknung
empfohlen wird. Das beklebte Fahrzeug kann erst nach drei Wochen in der Waschanlage gereinigt werden. Innerhalb diesen drei Wochen kann sich die Folie vom Fahrzeug lösen, deshalb wird hier keine
Garantie übernommen.
Lackierte Kunststoff-Flächen sind uU nicht für eine Beklebung geeignet, da hier der Lack erfahrungsgemäß nicht fest genug haftet.
Gummidichtungen und unlackierte Kunststoff-Flächen können generell nicht zuverlässig beklebt werden.
(6) Das Aufbringen von Heißwachs ist auf den von uns angebrachten Folien nicht möglich.
(7) Die Heckscheibenheizung ist ebenso erst nach 21 Tagen vollständiger Austrocknung wieder in Betrieb zu nehmen. Bei Verkratzung der Fensterfolien durch unsachgemäße Reinigung entstehen keine Gewahrleistungsansprüche. Die Kratzbeständigkeit der Folien bezieht sich nur auf den Kunststoffbereich. Keine Garantieansprüche entstehen bei unsachgemäßer Benutzung oder Auftreten von Schaden durch äußere Einflüsse. Tönungs-, Maßabweichungen und Preisänderungen vorbehalten. Zur Feststellung der Verträglichkeit kann nach Absprache ein kostenpflichtiger Anwendungstest durchgeführt werden.
(8) Wir haften nicht für Glasbrüche oder andere Schäden, die nach einer Folienbeschichtung auftreten. Insbesondere beim Entfernen der Beklebung wird die Haftung, für fehlerhafte Untergründe ausgeschlossen. An speziell unförmigen und konvexen Bauteilen kann eine Folienüberlappung / Folienschnitt notwendig sein. Die Übernahme von Kosten, gleich welcher Art, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Unsere technischen Angaben beziehen sich auf unverbindliche Herstellerangaben.
(C) Mängelhaftung beim Dekaschieren der Fahrzeugbeklebung
Das Abziehen von „Fremdbeklebungen“ bieten wir nur in den seltesten Fällen an. Es ist immer ungewiss, welche Materialien verarbeitet wurden.
Eventuell kommen Lackschäden zum Vorschein, die der Dienstleister zuvor bei der Beklebung verursacht hatte.
(D) Zeitplan bzw -verzögerung bei Fahzeuhbeklebungen
Vollverklebungen sind sehr oftmals sehr zeitaufwenig und können vom Zeitablauf her nur anhand von Erfahrungeswerten geschätzt werden.
Unter Umständen kann sich dadurch der Abholtermin verschieben.
Ein Ersatzfahrzeug kann leider nicht nicht bereitgestllt werden.
9) Magnetfolien
(a) Magnetschilder dürfen nicht nicht um scharfkantige Knickungen, Zierleisten etc liegen.
(b) vor jedem Waschgang abgenommen werden.
(c) Magnetschilder sind auf der Magnetseite schutzversiegelt. Bei sommerlichen und unterschiedlichen Außentemperaturen sowie bei mehrtägigem Anhaften der Schilder an der KFZ-Karosserie entsteht
zwischen denselben Schwitzwasser. Hierdurch kann unter Umständen ein Verkleben mit dem Autolack stattfinden. Zur Vermeidung derartiger Gefahren, sind Magnetschilder während der Nacht oder des
Nichtgebrauches zu entfernen. Tagsüber soll das Magnetschild wenigstens einmal abgenommen und wieder aufgesetzt werden. ACHTUNG! Bei Metallic-Lackierung und neuer Lackierung ist die Magnetfolie und
die Auflagefläche täglich zu reinigen und trocken zu halten.
(d) Bei hohen Geschwindigkeiten z.B. Fahrten auf der Autobahn ab 130 km/h Schilder
abnehmen. (Wegen der unterschiedlichen Materialstärken des Fahrzeugblechs kann dafür keine
allgemeingültige Geschwindigkeitsgrenze genannt werden).
§7. Urheberrechte an Druckdesigns, Haftungsfreistellung
(1) Übermittelt der Kunde ein eigenes Design oder nimmt sonstigen Einfluss auf das Produkt (Textpersonalisierung), versichert der Kunde gegenüber Folien-Box, dass das Design frei von Rechten Dritter
ist. Etwaige Urheber- oder Namensrechtsverletzungen gehen in diesem Fall voll zu Lasten des Kunden. Auch versichert der Kunde, dass er durch die Individualisierung des Produkts keine sonstigen Rechte
Dritter verletzt.
(2) Der Kunde wird Folien-Box auf erstes Anfordern von allen Forderungen und Ansprüchen freistellen, die wegen der Verletzung von derartigen Rechten Dritter geltend gemacht werden. Der Kunde erstattet Folien-Box alle entstehenden Verteidigungskosten und sonstige Schäden. Der Kunde ist verpflichtet, Folien-Box unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn gegen ihn Ansprüche wegen Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
(3) Das Urheberrecht für Enwürfe, Scribbles, Gestaltungen, Logos, Layouts etc liegt ausschließlich bei Folien-Box. Diese Leistungen sind im Rahmen eines Auftrages kostenfrei; ohne Auftrag werden die vorgenannten Dienstleistungen nach Stundensatz in Rechnung gestellt. Die Weitergabe der Daten ohne Absprache kann strafrechtlich verfolgt werden (UrhG §17).
§8. Technische und gestalterische Abweichungen
(1) Wir behalten uns bei der Vertragserfüllung ausdrücklich Abweichungen vor gegenüber den Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen und sonstigen schriftlichen und elektronischen
Unterlagen hinsichtlich Stoffbeschaffenheit, Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung oder ähnlicher Merkmale, soweit diese für den Besteller zumutbar sind.
§9. Erfüllung
(1) Für die Erfüllung seiner Pflichten als Verkäufer behält sich Folien-Box die Zusammenarbeit mit Dritten vor.
§10. Neue Datenschutzverodnung (DSVGO) kurz und verständlich für unsere Kunden:
(1) Im Rahmen der Angebots- und Auftragsabwicklung speichern wir Adress- und Motivdaten offline auf unseren Systemen. Auf ausdrücklichen Wunsch werden diese gelöscht.
(2) Folien-Box ist berechtigt, bei der Vertragsdurchführung die Dienste vertrauenswürdiger Dritter in Anspruch zu nehmen. Folien-Box kann daher im auf das Notwendige beschränkten Umfang
personenbezogene Daten an diese vertrauenswürdigen Dritten zum Zwecke der Vertragsdurchführung übermitteln. Die übermittelten Daten werden bei diesen für die Dauer der Vertragsabwicklung gespeichert
und gemäß den vertraglichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Die Vertragspartner von Folien-Box sind verpflichtet, die Daten unverzüglich nach der Vertragsdurchführung zu löschen, sofern diese
nicht mehr erforderlich sind.
(3 )Folien-Box versichert ausdrücklich, keine personenbezogenen Daten zu Werbezwecken an Dritte weiterzugeben.
(4) Ein Versand für Newsletter, Angebotsaktionen oder Rundschreiben ist wie in den vergangenen Jahren nicht geplant.
(5) Bewerberdaten werden offline gespeichert und auf Wunsch wieder gelöscht.
(6) Beim Besuch unserer Webseite werden keine personenbezogenen Daten erfasst, lediglich in anonymisierter Form. (siehe Absatz „Google Analytics“)
(6) Google Analytics
Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und
die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server
von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die
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§11. Gerichtsstand
(1) Ist der Vertragspartner Kaufmann, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der ausschließliche Gerichtsstand Stuttgart. Der Anbieter bleibt berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des
Vertragspartners Klage oder andere gerichtliche Verfahren zu erheben oder einzuleiten.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird.
§12. Teilunwirksamkeit
(1) Sollte eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien
werden in diesem Fall eine der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende Bestimmung vereinbaren. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
Stand 05/2017
Copyright© by
Folien-Box, Stuttgart, Germany
Paul Stefan Jäckel
Quellenstr. 7a
70376 Bad Cannstatt, Stuttgart
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Telefax: +49 (0) 711 5 92 07 55
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